Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt
Straftatbestand, der dadurch verwirklicht wird, dass eine rechtlich gebotene Handlung unterlassen wird. Man unterscheidet: (1) Das echte U.: Z.B. unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), wenn die Unterlassung ausdrücklich im Gesetz mit Strafe bedroht ist. (2) Das unechte U.: Man wird dafür bestraft, dass man einen Erfolg (Schaden) nicht abgewendet hat, obwohl man zur Schadensvermeidung aufgrund einer besonderen  Garantenstellung verpflichtet war (§ 13 StGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Unterlassungsdelikt — (Omissivdelikt), die strafbare, rechtswidrige Unterlassung. Zwei Arten derselben sind scharf zu unterscheiden. 1) Das eigentliche U., d. h. die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns ohne Rücksicht auf den Erfolg, die Verletzung eines Gebotgesetzes,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unterlassungsdelikt — Unterlassungsdelikt, s. Omissivdelikt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Unterlassungsdelikt — Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt. Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft, weil man etwas gerade nicht getan hat. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist, dass …   Deutsch Wikipedia

  • Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt, das (Rechtsspr.): strafbares Unterlassen einer Handlung, zu der eine rechtliche Verpflichtung besteht. * * * Unterlassungsdelikt,   Unterlassungs|straftat, Omissivdelikt, die Verletzung strafrechtlich geschützter… …   Universal-Lexikon

  • Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

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